Das US-Gesundheitsministerium wird Geschlechtsdysphorie von den Behinderungen streichen, die nach Bundesrecht geschützt sind. Es ist jedoch weiterhin unklar, ob 17 republikanische Generalstaatsanwälte eine damit zusammenhängende Klage fortsetzen werden, die den bundesweiten Schutz für alle Menschen mit Behinderungen gefährden könnte.
Im letzten Herbst verklagte der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton (Republikaner) die Bundesregierung wegen der Hinzufügung einer geschlechtsbezogenen Störung zu den Behinderungen, die durch einen Teil des Bundesgesetzes, bekannt als Abschnitt 504, geschützt sind.
Republikanische Generalstaatsanwälte aus 16 anderen Bundesstaaten schlossen sich der Klage an: Alaska, Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Indiana, Iowa, Kansas, Louisiana, Missouri, Montana, Nebraska, South Carolina, South Dakota, Utah und West Virginia.
Doch sie sahen sich schnellem Gegenwind ausgesetzt, als sie in diesem Jahr begannen. Behindertenaktivisten wiesen auf Teile ihrer Klage hin, in denen sie das Gericht aufforderten, den gesamten Abschnitt 504 für verfassungswidrig zu erklären, nicht nur die Aktualisierung, die Geschlechtsdysphorie einschloss.
Sollte das Gericht dem zustimmen, befürchten Aktivisten, dass Schulen, Arbeitsplätze, Krankenhäuser und andere Einrichtungen sich weigern könnten, behindertengerechte Vorkehrungen zu treffen, zu denen sie in den letzten 50 Jahren verpflichtet waren.
Die Generalstaatsanwälte beeilten sich, Distanz zu wahren. Der republikanische Generalstaatsanwalt von Arkansas, Tim Griffin, der von Georgia, Chris Carr, und andere bestritten diese Interpretation entschieden und erklärten, ihr einziges Ziel sei es, den Schutz für Menschen mit Geschlechtsdysphorie zu entfernen.
Die neue HHS-Entscheidung scheint zu erreichen, was die Generalstaatsanwälte nach eigenen Angaben wollten. Sie erklärt im Wesentlichen, dass die Biden-Aktualisierung, die Geschlechtsdysphorie in das Behindertenrecht aufnahm, nicht durchsetzbar ist.
Doch die breite Formulierung der Klage lässt die Möglichkeit offen, wie einige Experten sagen, dass das Gericht den gesamten Abschnitt 504 für nichtig erklärt.
Die Position der Generalstaatsanwälte sollte in einigen Tagen klarer werden. Sie sollen bis zum 21. April eine Aktualisierung beim Gericht einreichen.
Anna Claire Vollers ist erreichbar unter [email protected].
Stateline ist Teil von States Newsroom, einem gemeinnützigen Nachrichtennetzwerk, das durch Zuschüsse und eine Koalition von Spendern als 501c(3) öffentliche Wohltätigkeitsorganisation unterstützt wird. Stateline wahrt redaktionelle Unabhängigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich an Herausgeber Scott S. Greenberger: [email protected].