Czech Constitutional Court ends surgery requirement for legal gender change
Das tschechische Verfassungsgericht entschied, dass die Forderung nach Sterilisation und Kastration für die rechtliche Geschlechtsangleichung gegen Grundrechte verstößt, einschließlich der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Autonomie. Das Gericht hob die problematischen Bestimmungen mit Wirkung ab Juli 2025 auf und gab dem Gesetzgeber Zeit, neue Regelungen zu erlassen. Diese Entscheidung kehrt die frühere Haltung des Gerichts um und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
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