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Germany's Self-Determination Act allows legal gender change by self-declaration

2024 Germany legal gender recognition Schützend Erlassen Gesetzgebung

Das deutsche Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtsangabe (SBGG) trat am 1. November 2024 vollständig in Kraft. Es ermöglicht transgender, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, ihre Geschlechtsangabe und Vornamen im Personenstandsregister durch Selbstbestimmung zu ändern. Der Prozess erfordert eine Voranmeldung mindestens drei Monate vor der Erklärung, und die Erklärung muss bei einem deutschen Standesamt eingereicht werden. Minderjährige ab 14 Jahren können selbst erklären, benötigen jedoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten; bei unter 14-Jährigen müssen die Erziehungsberechtigten die Erklärung in ihrem Namen abgeben. Das Gesetz vereinfacht die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität, indem es die Notwendigkeit medizinischer oder psychologischer Gutachten beseitigt.

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German Missions in the UK

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